Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 ändert die IG‑L‑Kennzeichnungsverordnung: Sie korrigiert den Titel, aktualisiert Verweisungen im ersten Paragraphen und fügt einen neuen Paragraphen 2 ein, der die Zuständigkeit für die Kennzeichnungs-Ausgabe festlegt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/18/2013XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 ändert die IG‑L‑Kennzeichnungsverordnung: Sie korrigiert den Titel, aktualisiert Verweisungen im ersten Paragraphen und fügt einen neuen Paragraphen 2 ein, der die Zuständigkeit für die Kennzeichnungs-Ausgabe festlegt.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird von "(IG‑L – Kennzeichnungsverordnung)" zu "(IG‑L‑Kennzeichnungsverordnung)" geändert, um die Schreibweise zu vereinheitlichen.
- Im ersten Paragraphen wird die Bezugnahme auf das Immissionsschutzgesetz – Luft von den veralteten Ziffern 7 und 9 auf die korrekten Ziffern 3 und 4 angepasst.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.