<!--[-->Änderung der IG‑L‑Kennzeichnungsverordnung (2013)<!--]-->
Änderung der IG‑L‑Kennzeichnungsverordnung (2013)
Verordnung vom 18.07.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ändert die IG‑LKennzeichnungsverordnung: Sie korrigiert den Titel, aktualisiert Verweisungen im ersten Paragraphen und fügt einen neuen Paragraphen 2 ein, der die Zuständigkeit für die Kennzeichnungs-Ausgabe festlegt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/18/2013XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ändert die IG‑LKennzeichnungsverordnung: Sie korrigiert den Titel, aktualisiert Verweisungen im ersten Paragraphen und fügt einen neuen Paragraphen 2 ein, der die Zuständigkeit für die Kennzeichnungs-Ausgabe festlegt.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird von "(IG‑LKennzeichnungsverordnung)" zu "(IG‑L‑Kennzeichnungsverordnung)" geändert, um die Schreibweise zu vereinheitlichen.
  • Im ersten Paragraphen wird die Bezugnahme auf das Immissionsschutzgesetz – Luft von den veralteten Ziffern 7 und 9 auf die korrekten Ziffern 3 und 4 angepasst.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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