Änderung der Zuständigkeitsregelung im Innenministerium (Bezeichnung und neuer Absatz)
Verordnung vom 22.07.2013Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 ändert die Bezeichnung des „Bundesasylamts“ zu „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ und fügt einen neuen Absatz zu § 2 ein. Beide Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2014.Bundesministerium für Inneres7/22/2013XXIV
Dienstrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 ändert die Bezeichnung des „Bundesasylamts“ zu „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ und fügt einen neuen Absatz zu § 2 ein. Beide Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2014.Schwerpunkte
- In § 1 Z 3 wird das Wort „Bundesasylamt“ durch die Bezeichnung „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ ersetzt.
- In § 2 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt, der die geänderte Bezeichnung verbindlich regelt.
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