Änderung der Bezeichnung und Ergänzung von Paragraphen im Personalrecht des Innenministeriums
Verordnung vom 22.07.2013Zusammenfassung
Die Verordnung 215/2013 aktualisiert die Bezeichnung des Asylamtes zu „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ und fügt einen neuen Absatz in § 4 ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2014.Bundesministerium für Inneres7/22/2013XXIV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 215/2013 aktualisiert die Bezeichnung des Asylamtes zu „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ und fügt einen neuen Absatz in § 4 ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2014.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung des Asylamtes wird zu „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ geändert, um das Aufgabenfeld deutlicher zu beschreiben.
- Ein neuer Absatz 5 wird in § 4 eingefügt, um zusätzliche Bestimmungen aufzunehmen.
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