Zusammenfassung
Die Milchquotenzuteilungsverordnung 2013 legt fest, dass 30 000 t Milchquote im Jahr 2013/2014 verteilt werden. Die AMA entscheidet über Anträge, die bis zum 30. August 2013 eingereicht werden müssen; die Zuteilung beginnt am 1. April 2013.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/23/2013XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Milchquotenzuteilungsverordnung 2013 legt fest, dass 30 000 t Milchquote im Jahr 2013/2014 verteilt werden. Die AMA entscheidet über Anträge, die bis zum 30. August 2013 eingereicht werden müssen; die Zuteilung beginnt am 1. April 2013.Schwerpunkte
- Für das Jahr 2013/2014 werden insgesamt 30 000 t Milchquote an alle Milcherzeuger verteilt.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung und Kontrolle der Verordnung zuständig.
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