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Milchquotenzuteilungsverordnung 2013 – Verteilung von 30 000 t Milchquote
Verordnung vom 23.07.2013

Zusammenfassung

Die Milchquotenzuteilungsverordnung 2013 legt fest, dass 30 000 t Milchquote im Jahr 2013/2014 verteilt werden. Die AMA entscheidet über Anträge, die bis zum 30. August 2013 eingereicht werden müssen; die Zuteilung beginnt am 1. April 2013.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/23/2013XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Milchquotenzuteilungsverordnung 2013 legt fest, dass 30 000 t Milchquote im Jahr 2013/2014 verteilt werden. Die AMA entscheidet über Anträge, die bis zum 30. August 2013 eingereicht werden müssen; die Zuteilung beginnt am 1. April 2013.

Schwerpunkte

  • Für das Jahr 2013/2014 werden insgesamt 30 000 t Milchquote an alle Milcherzeuger verteilt.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung und Kontrolle der Verordnung zuständig.
Dokumente (PDFs)
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