Änderung der Geflügelhygieneverordnung 2007 – neue Salmonellen‑Kontrollen und Hygienevorschriften
Verordnung vom 24.07.2013Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Geflügelhygieneverordnung 2007 um strengere Wasser‑, Proben‑ und Desinfektionsvorschriften sowie erweiterte Melde- und Kontrollpflichten, um Salmonellen in Geflügelbetrieben besser zu bekämpfen.Bundesministerium für Gesundheit7/24/2013XXIV
Gesundheit
Tierschutz
Landwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Geflügelhygieneverordnung 2007 um strengere Wasser‑, Proben‑ und Desinfektionsvorschriften sowie erweiterte Melde- und Kontrollpflichten, um Salmonellen in Geflügelbetrieben besser zu bekämpfen.Schwerpunkte
- Nur Wasser, das den mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, darf in Geflügelbetrieben verwendet werden; ein jährlicher Nachweis ist zu erbringen.
- Für die Salmonellenkontrolle dürfen Proben zu Pools von fünf Proben zusammengefasst werden; Stiefeltupfer‑ und Kot‑Proben sind verpflichtend.
Dokumente (PDFs)
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