Zusammenfassung
Die Verordnung 227 ändert die Fonds‑Melde‑VO: Sie aktualisiert das Datum in § 5, führt neue Absätze zur Meldung von Verlustvorträgen ein und passt technische Felder sowie Bezeichnungen in den Meldetabellen an.Bundesministerium für Finanzen7/31/2013XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 227 ändert die Fonds‑Melde‑VO: Sie aktualisiert das Datum in § 5, führt neue Absätze zur Meldung von Verlustvorträgen ein und passt technische Felder sowie Bezeichnungen in den Meldetabellen an.Schwerpunkte
- Der bisherige Text von § 5 wird als „(1)“ gekennzeichnet und das Datum von 1. Jänner 2013 auf 1. Jänner 2014 geändert.
- Neue Absätze 2 und 3 in § 5 regeln die Meldung nicht verbrauchter Verlustvorträge für Fonds, die im Geschäftsjahr 2013 beginnen, und erlauben eine Teilverrechnung dieser Verluste mit positiven Einkünften des Fonds.
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