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Änderung der Fonds‑Melde‑VO (Verordnung 227/2013)
Verordnung vom 31.07.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 227 ändert die Fonds‑Melde‑VO: Sie aktualisiert das Datum in § 5, führt neue Absätze zur Meldung von Verlustvorträgen ein und passt technische Felder sowie Bezeichnungen in den Meldetabellen an.
Bundesministerium für Finanzen7/31/2013XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 227 ändert die Fonds‑Melde‑VO: Sie aktualisiert das Datum in § 5, führt neue Absätze zur Meldung von Verlustvorträgen ein und passt technische Felder sowie Bezeichnungen in den Meldetabellen an.

Schwerpunkte

  • Der bisherige Text von § 5 wird als „(1)“ gekennzeichnet und das Datum von 1. Jänner 2013 auf 1. Jänner 2014 geändert.
  • Neue Absätze 2 und 3 in § 5 regeln die Meldung nicht verbrauchter Verlustvorträge für Fonds, die im Geschäftsjahr 2013 beginnen, und erlauben eine Teilverrechnung dieser Verluste mit positiven Einkünften des Fonds.
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