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Leistungsstipendien für Pädagogische Hochschulen – Sommersemester 2013
Verordnung vom 01.08.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Budget von 305 732,70 Euro für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen im Sommersemester 2013 fest und verteilt es auf 17 öffentliche und private Einrichtungen. Sie tritt am 2. August 2013 in Kraft und ersetzt die Regelung für das Vorjahr.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/1/2013XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Budget von 305 732,70 Euro für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen im Sommersemester 2013 fest und verteilt es auf 17 öffentliche und private Einrichtungen. Sie tritt am 2. August 2013 in Kraft und ersetzt die Regelung für das Vorjahr.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 62 des Studienförderungsgesetzes 1992, das die rechtliche Grundlage für Leistungsstipendien bildet.
  • Für das Sommersemester 2013 stehen insgesamt 305 732,70 Euro an Budgetmitteln zur Verfügung.
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