Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen jährlichen Pauschal‑Kostenersatz von 1,074 Mio. € für die Einkommens‑ und Lebensbedingungen‑Statistik fest und regelt dessen Index‑Anpassung sowie eine Evaluierung ab 2018.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/5/2013XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen jährlichen Pauschal‑Kostenersatz von 1,074 Mio. € für die Einkommens‑ und Lebensbedingungen‑Statistik fest und regelt dessen Index‑Anpassung sowie eine Evaluierung ab 2018.Schwerpunkte
- Ein pauschaler Kostenersatz von 1.074 Millionen Euro pro Erhebungsjahr wird ab 2013 festgelegt.
- Der Betrag ist an den Verbraucherpreisindex 2010 gebunden und wird nur angepasst, wenn die Veränderung mindestens 5 % beträgt.
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