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Änderung der Kostenersatz‑Regelung in der ELStV
Verordnung vom 05.08.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen jährlichen Pauschal‑Kostenersatz von 1,074 Mio. € für die Einkommens‑ und Lebensbedingungen‑Statistik fest und regelt dessen Index‑Anpassung sowie eine Evaluierung ab 2018.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/5/2013XXIV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen jährlichen Pauschal‑Kostenersatz von 1,074 Mio. € für die Einkommens‑ und Lebensbedingungen‑Statistik fest und regelt dessen Index‑Anpassung sowie eine Evaluierung ab 2018.

Schwerpunkte

  • Ein pauschaler Kostenersatz von 1.074 Millionen Euro pro Erhebungsjahr wird ab 2013 festgelegt.
  • Der Betrag ist an den Verbraucherpreisindex 2010 gebunden und wird nur angepasst, wenn die Veränderung mindestens 5 % beträgt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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