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Erweiterung der Kundmachung zu Suchtberatungs‑ und Therapieeinrichtungen (Steiermark & Tirol)
Verordnung vom 07.08.2013

Zusammenfassung

Die Kundmachung vom 7. August 2013 erweitert die Liste der Einrichtungen in Steiermark und Tirol, die Betreuungsangebote für Personen mit Suchtgiftmissbrauch bereitstellen.
Bundesministerium für Gesundheit8/7/2013XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Suchtmittelgesetz

Zusammenfassung

Die Kundmachung vom 7. August 2013 erweitert die Liste der Einrichtungen in Steiermark und Tirol, die Betreuungsangebote für Personen mit Suchtgiftmissbrauch bereitstellen.

Schwerpunkte

  • Die Kundmachung wird um neue Einrichtungen in der Steiermark erweitert, darunter mehrere ambulante Suchtberatungsstellen und psychosoziale Dienste.
  • Auch in Tirol werden neue ambulante und stationäre Angebote ergänzt, etwa die Ambulante Suchtpräventionsstelle der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH und das Haus am Seespitz für Kurzzeittherapie.
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Stöger Alois, diplômé

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