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Regelungen für den Wiener Gemischten Satz DAC
Verordnung vom 12.08.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert, unter welchen Bedingungen ein Wein als „Wiener Gemischter Satz DAC“ bezeichnet werden darf. Sie legt Herkunft, Rebsortenanteile, Alkoholgehalt, Abfüllung und Kennzeichnung fest und sieht Beiträge für das Regionale Weinkomitee vor.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/12/2013XXIV
Wein
Umwelt
Lebensmittel
Qualitätswein

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert, unter welchen Bedingungen ein Wein als „Wiener Gemischter Satz DAC“ bezeichnet werden darf. Sie legt Herkunft, Rebsortenanteile, Alkoholgehalt, Abfüllung und Kennzeichnung fest und sieht Beiträge für das Regionale Weinkomitee vor.

Schwerpunkte

  • Der Wein darf nur aus einem Wiener Weingarten stammen, der im Anhang definiert ist und mindestens drei weiße Qualitätsrebsorten enthält.
  • Alle Trauben müssen zu 100 % innerhalb des Weinbaugebiets Wien angebaut werden.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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