<!--[-->Änderung der Alkoholvortestgeräteverordnung – Festlegung von AlcoQuant‑Geräten<!--]-->
Änderung der Alkoholvortestgeräteverordnung – Festlegung von AlcoQuant‑Geräten
Verordnung vom 13.08.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 238/2013 legt zwei bestimmte Geräte als zulässige Alkohol‑Vortestgeräte fest und ergänzt § 5 um einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt. Sie basiert auf § 5a Abs. 3 StVO 1960 und tritt am 13.08.2013 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres8/13/2013XXIV
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 238/2013 legt zwei bestimmte Geräte als zulässige Alkohol‑Vortestgeräte fest und ergänzt § 5 um einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt. Sie basiert auf § 5a Abs. 3 StVO 1960 und tritt am 13.08.2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass die Geräte AlcoQuant6020 und AlcoQuant6020plus von EnviteC‑Wismar als zugelassene Atemalkohol‑Vortestgeräte bestimmt werden.
  • Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 5a Abs. 3 StVO 1960.
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