Änderung der Geschäftsordnungen von Bundeseinigungsamt und Schlichtungsstellen
Verordnung vom 21.08.2013Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Geschäftsordnungen des Bundeseinigungsamtes und der Schlichtungsstellen, indem sie ein Beschwerderecht gegen deren Entscheidungen beim Bundesverwaltungsgericht einführt und das Inkrafttreten dieser Änderungen auf den 1. Jänner 2014 festlegt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/21/2013XXIV
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Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Geschäftsordnungen des Bundeseinigungsamtes und der Schlichtungsstellen, indem sie ein Beschwerderecht gegen deren Entscheidungen beim Bundesverwaltungsgericht einführt und das Inkrafttreten dieser Änderungen auf den 1. Jänner 2014 festlegt.Schwerpunkte
- Ergänzung von § 6 Abs. 9 in der BEA‑Geo: Gegen einen Bescheid des Bundeseinigungsamtes kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
- Einfügung von § 21 in die BEA‑Geo, die das Inkrafttreten der geänderten Fassung zum 1. Jänner 2014 festlegt.
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