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Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2013
Verordnung vom 26.08.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Schuljahr 2013/2014 zusätzliche Beihilfen für Schulmilch und Preisobergrenzen für Milchprodukte fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/26/2013XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Schuljahr 2013/2014 zusätzliche Beihilfen für Schulmilch und Preisobergrenzen für Milchprodukte fest.

Schwerpunkte

  • Für das Schuljahr 2013/2014 wird eine zusätzliche Schulmilch‑Beihilfe von 10,38 €/100 kg für Produkte der Kategorie I und 9,34 €/100 kg für Produkte der Kategorie II gewährt.
  • Für die gleiche Periode werden Höchstpreise für verschiedene Milchprodukte festgelegt, z. B. 0,45 € pro 0,25 l Wärme‑behandelte Milch.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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