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Anerkennung von fünf Freikirchen als Religionsgesellschaft (2013)
Verordnung vom 26.08.2013

Zusammenfassung

Die 2013 erlassene Verordnung erkennt fünf christliche Glaubensgemeinschaften als Religionsgesellschaft mit dem Namen „Freikirchen in Österreich“ an, basierend auf den §§ 2 und 11 bestehender Religionsgesetze.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/26/2013XXIV
Religion

Zusammenfassung

Die 2013 erlassene Verordnung erkennt fünf christliche Glaubensgemeinschaften als Religionsgesellschaft mit dem Namen „Freikirchen in Österreich“ an, basierend auf den §§ 2 und 11 bestehender Religionsgesetze.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erkennt fünf Religionsgemeinschaften als Kirche an und gibt ihnen den gemeinsamen Namen „Freikirchen in Österreich“.
  • Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung ist das Gesetz über die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften (RGBl. Nr. 68/1874).
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