Zusammenfassung
Die 2013 erlassene Verordnung erkennt fünf christliche Glaubensgemeinschaften als Religionsgesellschaft mit dem Namen „Freikirchen in Österreich“ an, basierend auf den §§ 2 und 11 bestehender Religionsgesetze.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/26/2013XXIV
Religion
Zusammenfassung
Die 2013 erlassene Verordnung erkennt fünf christliche Glaubensgemeinschaften als Religionsgesellschaft mit dem Namen „Freikirchen in Österreich“ an, basierend auf den §§ 2 und 11 bestehender Religionsgesetze.Schwerpunkte
- Die Verordnung erkennt fünf Religionsgemeinschaften als Kirche an und gibt ihnen den gemeinsamen Namen „Freikirchen in Österreich“.
- Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung ist das Gesetz über die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften (RGBl. Nr. 68/1874).
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