<!--[-->Erweiterung der Ausländerbeschäftigungsverordnung für Familienangehörige diplomatischer Vertretungen aus ausgewählten Ländern<!--]-->
Erweiterung der Ausländerbeschäftigungsverordnung für Familienangehörige diplomatischer Vertretungen aus ausgewählten Ländern
Verordnung vom 28.08.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 254/2013 ergänzt die Ausländerbeschäftigungsverordnung um eine neue Ziffer 13. Sie erlaubt Ehegatten, eingetragene Partner*innen und unverheiratete Kinder bis 21 Jahre von Diplomaten aus Argentinien, Australien, Indien, Israel, Kanada, Südafrika und den USA, in Österreich zu arbeiten – sofern die gleichen Rechte für österreichische Diplomaten in diesen Ländern gelten. Für behinderte Kinder gilt keine Altersbegrenzung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/28/2013XXIV
Arbeitsrecht
Internationale Beziehungen
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung 254/2013 ergänzt die Ausländerbeschäftigungsverordnung um eine neue Ziffer 13. Sie erlaubt Ehegatten, eingetragene Partner*innen und unverheiratete Kinder bis 21 Jahre von Diplomaten aus Argentinien, Australien, Indien, Israel, Kanada, Südafrika und den USA, in Österreich zu arbeiten – sofern die gleichen Rechte für österreichische Diplomaten in diesen Ländern gelten. Für behinderte Kinder gilt keine Altersbegrenzung.

Schwerpunkte

  • Eine neue Ziffer 13 im § 1 gewährt Familienangehörigen diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen aus Argentinien, Australien, Indien, Israel, Kanada, Südafrika und den USA das Recht, in Österreich zu arbeiten.
  • Voraussetzung ist, dass die Familienmitglieder mit dem jeweiligen Diplomaten in einem gemeinsamen Haushalt in Österreich leben.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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