Erweiterung der Ausländerbeschäftigungsverordnung für Familienangehörige diplomatischer Vertretungen aus ausgewählten Ländern
Verordnung vom 28.08.2013Zusammenfassung
Die Verordnung 254/2013 ergänzt die Ausländerbeschäftigungsverordnung um eine neue Ziffer 13. Sie erlaubt Ehegatten, eingetragene Partner*innen und unverheiratete Kinder bis 21 Jahre von Diplomaten aus Argentinien, Australien, Indien, Israel, Kanada, Südafrika und den USA, in Österreich zu arbeiten – sofern die gleichen Rechte für österreichische Diplomaten in diesen Ländern gelten. Für behinderte Kinder gilt keine Altersbegrenzung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/28/2013XXIV
Arbeitsrecht
Internationale Beziehungen
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung 254/2013 ergänzt die Ausländerbeschäftigungsverordnung um eine neue Ziffer 13. Sie erlaubt Ehegatten, eingetragene Partner*innen und unverheiratete Kinder bis 21 Jahre von Diplomaten aus Argentinien, Australien, Indien, Israel, Kanada, Südafrika und den USA, in Österreich zu arbeiten – sofern die gleichen Rechte für österreichische Diplomaten in diesen Ländern gelten. Für behinderte Kinder gilt keine Altersbegrenzung.Schwerpunkte
- Eine neue Ziffer 13 im § 1 gewährt Familienangehörigen diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen aus Argentinien, Australien, Indien, Israel, Kanada, Südafrika und den USA das Recht, in Österreich zu arbeiten.
- Voraussetzung ist, dass die Familienmitglieder mit dem jeweiligen Diplomaten in einem gemeinsamen Haushalt in Österreich leben.
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