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Erweiterung der Gleichsetzung von Gemeinden zum Studienort Hagenberg
Verordnung vom 30.08.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Liste der Gemeinden, die dem Studienort Hagenberg gleichzusetzen sind, und führt ein neues Kriterium ein: Gemeinden mit einer täglichen Fahrzeit von maximal 40 Minuten können ebenfalls gleichgesetzt werden.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung8/30/2013XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Liste der Gemeinden, die dem Studienort Hagenberg gleichzusetzen sind, und führt ein neues Kriterium ein: Gemeinden mit einer täglichen Fahrzeit von maximal 40 Minuten können ebenfalls gleichgesetzt werden.

Schwerpunkte

  • Der Studienort Hagenberg im Mühlviertel wird zusätzlich zu den bereits genannten Gemeinden (z. B. Engerwitzdorf, Gallneukirchen) um weitere Orte erweitert.
  • Eine neue Regelung legt fest, dass eine Gemeinde dem Studienort gleichgesetzt wird, wenn die tägliche Fahrzeit mit den günstigsten öffentlichen Verkehrsmitteln höchstens 40 Minuten beträgt.
Dokumente (PDFs)
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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7 - Tirol



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