Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2013 für zahlreiche ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbeamten berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/9/2013XXIV
Verwaltung und Entlohnung des Personals
öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2013 für zahlreiche ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbeamten berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 1‑3 des Gehaltsgesetzes 1956 als Rechtsgrundlage.
- Für den Monat September 2013 werden für über 100 ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze festgelegt.
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