Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen (BGBl. I Nr. 71/2013)
Verordnung vom 09.09.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Oktober 2013 die monatliche Vergütung von Fitness‑Lehrlingen fest: €472,80 im 1. Lehrjahr, €604,40 im 2. und €849,20 im 3. Jahr, plus Urlaub‑ und Weihnachtszuschuss sowie einen Stundensatz von €7,33 für Überstunden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/9/2013XXIV
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Oktober 2013 die monatliche Vergütung von Fitness‑Lehrlingen fest: €472,80 im 1. Lehrjahr, €604,40 im 2. und €849,20 im 3. Jahr, plus Urlaub‑ und Weihnachtszuschuss sowie einen Stundensatz von €7,33 für Überstunden.Schwerpunkte
- Geltungsbereich: Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft alle Lehrberechtigten im Fitnessbereich sowie deren Lehrlinge.
- Höhe der Lehrlingsentschädigung: 472,80 € im 1. Lehrjahr, 604,40 € im 2. Lehrjahr und 849,20 € im 3. Lehrjahr pro Monat.
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