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Erhöhung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen
Verordnung vom 09.09.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue monatliche Lehrlingslöhne für Veranstaltungstechniker fest, definiert einen jährlichen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts sowie einen einheitlichen Stundensatz für Überstunden. Sie gilt in ganz Österreich und tritt am 1. November 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/9/2013XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue monatliche Lehrlingslöhne für Veranstaltungstechniker fest, definiert einen jährlichen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts sowie einen einheitlichen Stundensatz für Überstunden. Sie gilt in ganz Österreich und tritt am 1. November 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird für die vier Lehrjahre auf 519 €, 667 €, 826 € bzw. 1 070 € festgesetzt.
  • Jeder Lehrling erhält einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, spätestens am 30. Juni auszuzahlen.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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