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Mindestlohntarif für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte (ab 01.10.2013)
Verordnung vom 09.09.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Oktober 2013 einen neuen Mindestlohntarif für in Österreich tätige Tierärztinnen und Tierärzte fest – 2 116 € im ersten bzw. zweiten Berufsjahr, ab dem dritten Jahr 2 374 €. Zusätzlich gibt es Schmutzzulage, Rufbereitschaftszuschlag sowie Weihnachts‑ und Urlaubsgeld.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/9/2013XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Oktober 2013 einen neuen Mindestlohntarif für in Österreich tätige Tierärztinnen und Tierärzte fest – 2 116 € im ersten bzw. zweiten Berufsjahr, ab dem dritten Jahr 2 374 €. Zusätzlich gibt es Schmutzzulage, Rufbereitschaftszuschlag sowie Weihnachts‑ und Urlaubsgeld.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für die gesamte Republik Österreich und richtet sich an alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer Tierarztpraxis oder -gesellschaft stehen.
  • Das monatliche Bruttogehalt beträgt 2 116 € im ersten und zweiten Berufsjahr und ab dem dritten Jahr 2 374 €. Im ersten Berufshalbjahr erhalten Beschäftigte 1 961 € brutto.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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