Mindestlohntarif für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte (ab 01.10.2013)
Verordnung vom 09.09.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Oktober 2013 einen neuen Mindestlohntarif für in Österreich tätige Tierärztinnen und Tierärzte fest – 2 116 € im ersten bzw. zweiten Berufsjahr, ab dem dritten Jahr 2 374 €. Zusätzlich gibt es Schmutzzulage, Rufbereitschaftszuschlag sowie Weihnachts‑ und Urlaubsgeld.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/9/2013XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Oktober 2013 einen neuen Mindestlohntarif für in Österreich tätige Tierärztinnen und Tierärzte fest – 2 116 € im ersten bzw. zweiten Berufsjahr, ab dem dritten Jahr 2 374 €. Zusätzlich gibt es Schmutzzulage, Rufbereitschaftszuschlag sowie Weihnachts‑ und Urlaubsgeld.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für die gesamte Republik Österreich und richtet sich an alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer Tierarztpraxis oder -gesellschaft stehen.
- Das monatliche Bruttogehalt beträgt 2 116 € im ersten und zweiten Berufsjahr und ab dem dritten Jahr 2 374 €. Im ersten Berufshalbjahr erhalten Beschäftigte 1 961 € brutto.
Dokumente (PDFs)
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