Begleitende Maßnahmen zur EU‑Verordnung 722/2012 für Medizinprodukte aus tierischem Gewebe
Verordnung vom 10.09.2013Zusammenfassung
Die Verordnung führt die EU‑Verordnung 722/2012 für aktive implantierbare Medizinprodukte aus tierischem Gewebe in Österreich ein, überträgt die Durchsetzung auf das BASG und hebt die frühere MTGV‑Verordnung von 2003 auf.Bundesministerium für Gesundheit9/10/2013XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt die EU‑Verordnung 722/2012 für aktive implantierbare Medizinprodukte aus tierischem Gewebe in Österreich ein, überträgt die Durchsetzung auf das BASG und hebt die frühere MTGV‑Verordnung von 2003 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt die EU‑Verordnung 722/2012 in nationales Recht um und definiert besondere Sicherheitsanforderungen für aktive implantierbare Medizinprodukte aus tierischem Gewebe.
- Die Durchsetzung der Verordnung liegt beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).
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