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Regelung zur Ermittlung des Pendlerpauschals und Pendlereuros
Verordnung vom 19.09.2013

Zusammenfassung

Die Pendlerverordnung legt fest, wie die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berechnen ist, wann öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind und wie das Ergebnis im Steuerrecht verwendet wird.
Bundesministerium für Finanzen9/19/2013XXIV
Verkehr
Steuerwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Pendlerverordnung legt fest, wie die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berechnen ist, wann öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind und wie das Ergebnis im Steuerrecht verwendet wird.

Schwerpunkte

  • Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird als die gesamte Strecke definiert, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln (außer Schiff oder Luftfahrzeug), dem privaten PKW oder zu Fuß zurückgelegt werden muss.
  • Die Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird anhand von zwei Ziffern geprüft: (1) ob mindestens die Hälfte der Strecke ohne Massenbeförderung zurückgelegt werden muss oder ein entsprechender Ausweis vorliegt, und (2) anhand der Reisezeit, wobei bis 60 Minuten immer zumutbar sind.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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