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Arzneispezialitätenregister 2013 – zentrale Erfassung und Publikation von Medikamentendaten
Verordnung vom 23.09.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein zentrales Register für alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel fest, definiert die zu erfassenden Daten und regelt deren Veröffentlichung im Internet.
Bundesministerium für Gesundheit9/23/2013XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein zentrales Register für alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel fest, definiert die zu erfassenden Daten und regelt deren Veröffentlichung im Internet.

Schwerpunkte

  • Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen führt ein zentrales Arzneispezialitätenregister, in das Zulassungen, Registrierungen, Genehmigungen für Parallelimporte sowie Änderungen und Aufhebungen eingetragen werden.
  • Die Eintragungen müssen Angaben zu Nummer, Namen, Inhaber, Rezeptpflicht/Suchtgift‑Status, Zusammensetzung und ggf. tierärztlichen Hinweisen enthalten.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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