Zusammenfassung
Die 28. Verordnung vom 15. Jänner 2013 ändert die österreichische Kosmetikverordnung: Sie verlängert die Marktfrist bis 31. August 2013, streicht § 5 Abs. 3‑8, führt neue Stoffe in die Anhänge ein und setzt EU‑Richtlinien in nationales Recht um.Bundesministerium für Gesundheit1/15/2013XXIV
Umwelt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 28. Verordnung vom 15. Jänner 2013 ändert die österreichische Kosmetikverordnung: Sie verlängert die Marktfrist bis 31. August 2013, streicht § 5 Abs. 3‑8, führt neue Stoffe in die Anhänge ein und setzt EU‑Richtlinien in nationales Recht um.Schwerpunkte
- Kosmetische Mittel, die den Vorgaben der Verordnung von 2012 entsprechen, dürfen bis zum 31. August 2013 in Verkehr gebracht werden.
- Die Absätze 3 bis 8 des § 5 werden vollständig gestrichen.
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