Zusammenfassung
Die Verordnung 280/2013 passt die Gerichtsgebühren an den Verbraucherpreisindex von Mai 2013 an. Alle Gebühren, die nach dem 30. September 2013 fällig werden, steigen leicht – die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2013, einige erst ab dem 1. Jänner 2014.Bundesministerium für Justiz9/27/2013XXIV
Justiz
Finanzen
Zusammenfassung
Die Verordnung 280/2013 passt die Gerichtsgebühren an den Verbraucherpreisindex von Mai 2013 an. Alle Gebühren, die nach dem 30. September 2013 fällig werden, steigen leicht – die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2013, einige erst ab dem 1. Jänner 2014.Schwerpunkte
- Der Betrag im § 6a Abs. 1 wird von 20 Cent auf 21 Cent erhöht.
- Der Betrag im § 26 Abs. 4 wird von 400 Euro auf 420 Euro angehoben.
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