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Zivildienst‑Ausbildungs‑Verordnung (ZiDAV) 2013
Verordnung vom 01.10.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Ausbildungen Zivildienstleistende absolvieren können, um einen staatlich bezuschussten Ausbildungsbeitrag zu erhalten, und legt Art, Umfang und Dauer der jeweiligen Ausbildung fest.
Bundesministerium für Inneres10/1/2013XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Ausbildungen Zivildienstleistende absolvieren können, um einen staatlich bezuschussten Ausbildungsbeitrag zu erhalten, und legt Art, Umfang und Dauer der jeweiligen Ausbildung fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, für welche erfolgreich absolvierten Ausbildungen oder Ausbildungsteile ein Ausbildungsbeitrag nach § 38a ZDG geltend gemacht werden kann.
  • Sie definiert konkrete Ausbildungsmodule (z. B. Basisversorgung, Basismodul, Pflegehilfe, Heimhelfer, Fachsozialbetreuer, Kinderbetreuer) und legt die Mindestanzahl von Unterrichtseinheiten für jedes Modul fest.
Dokumente (PDFs)
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