<!--[-->6. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung – Kosten und Herstellerregelung für Chip‑Zulassungsbescheinigungen<!--]-->
6. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung – Kosten und Herstellerregelung für Chip‑Zulassungsbescheinigungen
Verordnung vom 02.10.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Zulassungsstellenverordnung: Sie legt den Preis für die Chipkarten‑Zulassungsbescheinigung auf 19,80 € fest (davon 16,80 € an den Produzenten) und bestimmt, dass nur vom Bundesminister benannte Dienstleister die Bescheinigungen herstellen dürfen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/2/2013XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Zulassungsstellenverordnung: Sie legt den Preis für die Chipkarten‑Zulassungsbescheinigung auf 19,80 € fest (davon 16,80 € an den Produzenten) und bestimmt, dass nur vom Bundesminister benannte Dienstleister die Bescheinigungen herstellen dürfen.

Schwerpunkte

  • Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat wird auf 19,80 € festgesetzt, wobei 16,80 € an den Produzenten gezahlt werden.
  • Zulassungsbescheinigungen dürfen ausschließlich von einem vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bestimmten Dienstleister hergestellt werden.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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