6. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung – Kosten und Herstellerregelung für Chip‑Zulassungsbescheinigungen
Verordnung vom 02.10.2013Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zulassungsstellenverordnung: Sie legt den Preis für die Chipkarten‑Zulassungsbescheinigung auf 19,80 € fest (davon 16,80 € an den Produzenten) und bestimmt, dass nur vom Bundesminister benannte Dienstleister die Bescheinigungen herstellen dürfen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/2/2013XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zulassungsstellenverordnung: Sie legt den Preis für die Chipkarten‑Zulassungsbescheinigung auf 19,80 € fest (davon 16,80 € an den Produzenten) und bestimmt, dass nur vom Bundesminister benannte Dienstleister die Bescheinigungen herstellen dürfen.Schwerpunkte
- Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat wird auf 19,80 € festgesetzt, wobei 16,80 € an den Produzenten gezahlt werden.
- Zulassungsbescheinigungen dürfen ausschließlich von einem vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bestimmten Dienstleister hergestellt werden.
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