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Änderung der Einstufungsprüfung für Berufsschulen (2013)
Verordnung vom 08.10.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Einstufungsprüfung an Berufsschulen auf Lernende mit zwei Lehrberufen und verkürzter Ausbildungsdauer und schließt nachgewiesene Schulkenntnisse von der Prüfung aus.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/8/2013XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Einstufungsprüfung an Berufsschulen auf Lernende mit zwei Lehrberufen und verkürzter Ausbildungsdauer und schließt nachgewiesene Schulkenntnisse von der Prüfung aus.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass die Einstufungsprüfung auch für Lernende gilt, die gleichzeitig zwei Lehrberufe erlernen.
  • Sie gilt ebenfalls für Lernende mit verkürzter Ausbildungsdauer, etwa bei frühzeitiger Beendigung des Lehrverhältnisses.
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