Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Einstufungsprüfung an Berufsschulen auf Lernende mit zwei Lehrberufen und verkürzter Ausbildungsdauer und schließt nachgewiesene Schulkenntnisse von der Prüfung aus.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/8/2013XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Einstufungsprüfung an Berufsschulen auf Lernende mit zwei Lehrberufen und verkürzter Ausbildungsdauer und schließt nachgewiesene Schulkenntnisse von der Prüfung aus.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass die Einstufungsprüfung auch für Lernende gilt, die gleichzeitig zwei Lehrberufe erlernen.
- Sie gilt ebenfalls für Lernende mit verkürzter Ausbildungsdauer, etwa bei frühzeitiger Beendigung des Lehrverhältnisses.
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