<!--[-->Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Sportadministrator/innen (2013)<!--]-->
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Sportadministrator/innen (2013)
Verordnung vom 15.10.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Mindestlöhne und Sonderzahlungen für Sportadministrations‑Lehrlinge fest und tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/15/2013XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Mindestlöhne und Sonderzahlungen für Sportadministrations‑Lehrlinge fest und tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und gilt für alle Lehrberechtigten im Beruf Sportadministration sowie deren Lehrlinge.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird festgelegt: 507,10 € im ersten Lehrjahr, 663 € im zweiten und 928,10 € im dritten Jahr.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.