Zusammenfassung
Die Verordnung 309/2013 erweitert die Liste anerkannter Pflegequalifikationen für Slowenien, Kroatien, Griechenland, Ungarn und Zypern und passt das Inhaltsverzeichnis der GuK‑EWR‑Verordnung an, um das Unionsrecht zu berücksichtigen.Bundesministerium für Gesundheit10/21/2013XXIV
EU‑Recht
Gesundheit
Berufliche Qualifikation
Zusammenfassung
Die Verordnung 309/2013 erweitert die Liste anerkannter Pflegequalifikationen für Slowenien, Kroatien, Griechenland, Ungarn und Zypern und passt das Inhaltsverzeichnis der GuK‑EWR‑Verordnung an, um das Unionsrecht zu berücksichtigen.Schwerpunkte
- Das Inhaltsverzeichnis wird geändert: Die Zeile „Umsetzung von Gemeinschaftsrecht“ wird zu „Umsetzung von Unionsrecht“.
- Qualifikationsnachweise aus dem früheren Jugoslawien (Slowenien und Kroatien) werden anerkannt, sofern die Ausbildung vor dem jeweiligen Unabhängigkeitsdatum begonnen wurde und bestimmte Erfahrungsnachweise erbracht werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.