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Eisenbahn‑Eignungs‑ und Prüfungsverordnung (EisbEPV) – Qualifikations- und Prüfungsregeln für Eisenbahnbedienstete
Verordnung vom 17.01.2013

Zusammenfassung

Die Eisenbahn‑Eignungs‑ und Prüfungsverordnung legt fest, welche körperlichen, geistigen und fachlichen Voraussetzungen Eisenbahnbedienstete für 22 qualifizierte Tätigkeiten erfüllen müssen und regelt Ausbildung, Prüfung sowie die Ausstellung von Erlaubniskarten, Ausweisen und Bescheinigungen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/17/2013XXIV
Verkehr
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Eisenbahn‑Eignungs‑ und Prüfungsverordnung legt fest, welche körperlichen, geistigen und fachlichen Voraussetzungen Eisenbahnbedienstete für 22 qualifizierte Tätigkeiten erfüllen müssen und regelt Ausbildung, Prüfung sowie die Ausstellung von Erlaubniskarten, Ausweisen und Bescheinigungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Haupt‑ und vernetzten Nebenbahnen in Österreich.
  • Für jede qualifizierte Tätigkeit muss ein Mindestalter von 18 Jahren, körperliche und geistige Eignung sowie ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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