Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus – Kontingente 2013/2014
Verordnung vom 23.10.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt Kontingente für befristete ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, regelt die Dauer von Beschäftigungsbewilligungen und gibt EU‑Arbeitnehmer*innen sowie Asylsuchenden Vorrang.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/23/2013XXIV
Tourismus
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Kontingente für befristete ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, regelt die Dauer von Beschäftigungsbewilligungen und gibt EU‑Arbeitnehmer*innen sowie Asylsuchenden Vorrang.Schwerpunkte
- Für den Wintertourismus werden jährlich Kontingente für befristete ausländische Arbeitskräfte festgelegt, die auf die Bundesländer verteilt sind.
- Ab dem 18. November 2013 können Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, die maximal 24 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2014 enden; für Gletscherregionen und Schaustellerbetriebe gilt das ab Inkrafttreten der Verordnung.
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