Änderung der Schiffsführerverordnung – neue Vorgaben für Befähigungsausweise
Verordnung vom 23.10.2013Zusammenfassung
Die Verordnung 313/2013 ändert die Schiffsführerverordnung: Befähigungsausweise müssen künftig nach einem festgelegten Muster und Sicherheitsdruckverfahren hergestellt werden, die Herstellung liegt beim Hersteller und die Kosten trägt der Inhaber. Die Regelung gilt vom 24. Oktober 2013 bis zum 30. Juni 2014.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/23/2013XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 313/2013 ändert die Schiffsführerverordnung: Befähigungsausweise müssen künftig nach einem festgelegten Muster und Sicherheitsdruckverfahren hergestellt werden, die Herstellung liegt beim Hersteller und die Kosten trägt der Inhaber. Die Regelung gilt vom 24. Oktober 2013 bis zum 30. Juni 2014.Schwerpunkte
- Befähigungsausweise müssen dem Muster der Anlage 4 entsprechen und nach den Sicherheitsdruckvorschriften des Staatsdruckereigesetzes hergestellt werden.
- Der Hersteller ist für Anfertigung und Zustellung der Befähigungsausweise verantwortlich; die Kosten werden dem Inhaber direkt in Rechnung gestellt.
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