<!--[-->Änderung der Schiffsführerverordnung – neue Vorgaben für Befähigungsausweise<!--]-->
Änderung der Schiffsführerverordnung – neue Vorgaben für Befähigungsausweise
Verordnung vom 23.10.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 313/2013 ändert die Schiffsführerverordnung: Befähigungsausweise müssen künftig nach einem festgelegten Muster und Sicherheitsdruckverfahren hergestellt werden, die Herstellung liegt beim Hersteller und die Kosten trägt der Inhaber. Die Regelung gilt vom 24. Oktober 2013 bis zum 30. Juni 2014.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/23/2013XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 313/2013 ändert die Schiffsführerverordnung: Befähigungsausweise müssen künftig nach einem festgelegten Muster und Sicherheitsdruckverfahren hergestellt werden, die Herstellung liegt beim Hersteller und die Kosten trägt der Inhaber. Die Regelung gilt vom 24. Oktober 2013 bis zum 30. Juni 2014.

Schwerpunkte

  • Befähigungsausweise müssen dem Muster der Anlage 4 entsprechen und nach den Sicherheitsdruckvorschriften des Staatsdruckereigesetzes hergestellt werden.
  • Der Hersteller ist für Anfertigung und Zustellung der Befähigungsausweise verantwortlich; die Kosten werden dem Inhaber direkt in Rechnung gestellt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.