Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Qualitätssicherungsagenturen Audits an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen durchführen dürfen. Sie tritt am 1. November 2013 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung10/28/2013XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Qualitätssicherungsagenturen Audits an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen durchführen dürfen. Sie tritt am 1. November 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Die AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria) wird als nationale Qualitätssicherungsagentur benannt.
- Fünf im EQAR registrierte Agenturen – evalag, FINHEEC, FIBAA, OAQ und ZEvA – werden als befugt für Audits an österreichischen Hochschulen aufgeführt.
Dokumente (PDFs)
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