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Festlegung der Hochschul‑Qualitätssicherungsagenturen
Verordnung vom 28.10.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Qualitätssicherungsagenturen Audits an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen durchführen dürfen. Sie tritt am 1. November 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung10/28/2013XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Qualitätssicherungsagenturen Audits an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen durchführen dürfen. Sie tritt am 1. November 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria) wird als nationale Qualitätssicherungsagentur benannt.
  • Fünf im EQAR registrierte Agenturen – evalag, FINHEEC, FIBAA, OAQ und ZEvA – werden als befugt für Audits an österreichischen Hochschulen aufgeführt.
Dokumente (PDFs)
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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7 - Tirol



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