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Änderung der Namensänderungsverordnung 1997 (Verordnung 322/2013)
Verordnung vom 29.10.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 322/2013 ändert die Namensänderungsverordnung von 1997: Sie führt neue Nachweispflichten für verheiratete bzw. in einer Partnerschaft lebende Antragsteller ein, erlaubt den Verzicht auf weitere Nachweise bei vorhandener Registereinsicht und präzisiert Meldungen an Personenstandsbehörden.
Bundesministerium für Inneres10/29/2013XXV
Verwaltungsrecht
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Die Verordnung 322/2013 ändert die Namensänderungsverordnung von 1997: Sie führt neue Nachweispflichten für verheiratete bzw. in einer Partnerschaft lebende Antragsteller ein, erlaubt den Verzicht auf weitere Nachweise bei vorhandener Registereinsicht und präzisiert Meldungen an Personenstandsbehörden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verlangt, dass Antragstellerinnen und Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Antragstellung verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ihre Heirats‑ bzw. Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen.
  • Falls die benötigten Nachweise bereits in behördlichen Registern einsehbar sind, können sie entfallen; das reduziert den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger.
Dokumente (PDFs)
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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Landeshauptfrau von Niederösterreich

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