Zusammenfassung
Die Verordnung 322/2013 ändert die Namensänderungsverordnung von 1997: Sie führt neue Nachweispflichten für verheiratete bzw. in einer Partnerschaft lebende Antragsteller ein, erlaubt den Verzicht auf weitere Nachweise bei vorhandener Registereinsicht und präzisiert Meldungen an Personenstandsbehörden.Bundesministerium für Inneres10/29/2013XXV
Verwaltungsrecht
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die Verordnung 322/2013 ändert die Namensänderungsverordnung von 1997: Sie führt neue Nachweispflichten für verheiratete bzw. in einer Partnerschaft lebende Antragsteller ein, erlaubt den Verzicht auf weitere Nachweise bei vorhandener Registereinsicht und präzisiert Meldungen an Personenstandsbehörden.Schwerpunkte
- Die Verordnung verlangt, dass Antragstellerinnen und Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Antragstellung verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ihre Heirats‑ bzw. Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen.
- Falls die benötigten Nachweise bereits in behördlichen Registern einsehbar sind, können sie entfallen; das reduziert den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.