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Anpassung der Vergällungsverordnung an EU‑Regelungen
Verordnung vom 29.10.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung passt die Definition von vergälltem Alkohol an EU‑Vorgaben an und legt fest, welche Denaturierungsmittel in Österreich zulässig sind.
Bundesministerium für Finanzen10/29/2013XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung passt die Definition von vergälltem Alkohol an EU‑Vorgaben an und legt fest, welche Denaturierungsmittel in Österreich zulässig sind.

Schwerpunkte

  • Alkohol gilt als vollständig vergällt, wenn er nach den Vorgaben der EU‑Verordnung 3199/93 in ihrer geänderten Fassung von 2013 behandelt wurde.
  • Für Österreich dürfen sowohl die in Anhang I für alle EU‑Mitgliedstaaten gelisteten als auch die in Anhang II speziell für Österreich aufgeführten Denaturierungsmittel verwendet werden.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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