Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2014 legt für das Jahr 2014 eine Liste von Mangelberufen fest, in denen ausländische Fachkräfte beschäftigt werden dürfen. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2014 und ist für Anträge bis zum 5. November 2014 anwendbar.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/31/2013XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2014 legt für das Jahr 2014 eine Liste von Mangelberufen fest, in denen ausländische Fachkräfte beschäftigt werden dürfen. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2014 und ist für Anträge bis zum 5. November 2014 anwendbar.Schwerpunkte
- Im Jahr 2014 dürfen ausländische Arbeitnehmer in einer festgelegten Liste von Mangelberufen beschäftigt werden.
- Die Bezeichnungen der Berufe folgen der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice.
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