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Kosmetik‑Durchführungsverordnung – Umsetzung der EU‑Kosmetikverordnung in Österreich
Verordnung vom 31.10.2013

Zusammenfassung

Die Kosmetik‑Durchführungsverordnung setzt die EU‑Kosmetikverordnung in Österreich um. Sie definiert, welche Produkte betroffen sind, und legt fest, dass sowohl verpackte als auch unverpackte Kosmetika umfassend in deutscher Sprache gekennzeichnet werden müssen.
Bundesministerium für Gesundheit10/31/2013XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Kosmetik‑Durchführungsverordnung setzt die EU‑Kosmetikverordnung in Österreich um. Sie definiert, welche Produkte betroffen sind, und legt fest, dass sowohl verpackte als auch unverpackte Kosmetika umfassend in deutscher Sprache gekennzeichnet werden müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle kosmetischen Mittel, die unter Artikel 2 Absatz 1 Litera a der EU‑Kosmetikverordnung fallen.
  • Für verpackte Kosmetikprodukte müssen die in Artikel 19 Absatz 1 Litera b, c, d und f genannten Angaben – wie Name des Herstellers, Inhaltsstoffe und Haltbarkeitsdatum – in deutscher Sprache auf dem Etikett stehen.
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