Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2014 – Festlegung außerbudgetärer Bundeseinheiten
Verordnung vom 31.10.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2014 fest, welche außerbudgetären Einrichtungen dem Bundessektor zugeordnet werden und damit in die Haftungsobergrenze des Bundes einfließen. Sie trat am 31. Oktober 2013 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen10/31/2013XXV
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2014 fest, welche außerbudgetären Einrichtungen dem Bundessektor zugeordnet werden und damit in die Haftungsobergrenze des Bundes einfließen. Sie trat am 31. Oktober 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert eine Liste von 100 außerbudgetären Einheiten, die im Jahr 2014 dem Sektor Staat zugeordnet werden.
- Die Verordnung trat am 31. Oktober 2013 in Kraft und gilt für das gesamte Haushaltsjahr 2014.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.