<!--[-->Rindergesundheits‑Überwachungs‑Verordnung (IBR/IPV, Bang, Leuko‑ und BSE‑Kontrolle)<!--]-->
Rindergesundheits‑Überwachungs‑Verordnung (IBR/IPV, Bang, Leuko‑ und BSE‑Kontrolle)
Verordnung vom 06.11.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein umfassendes Überwachungs- und Bekämpfungssystem für IBR/IPV, Bangseuche, Rinderleukose und BSE fest, definiert Pflichten für Tierhalter*innen und regelt Kosten- sowie Entschädigungsbestimmungen.
Bundesministerium für Gesundheit11/6/2013XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein umfassendes Überwachungs- und Bekämpfungssystem für IBR/IPV, Bangseuche, Rinderleukose und BSE fest, definiert Pflichten für Tierhalter*innen und regelt Kosten- sowie Entschädigungsbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Rinderbestände in Österreich und umfasst IBR/IPV, Bangseuche, Rinderleukose sowie die BSE‑Überwachung.
  • Begriffsbestimmungen legen fest, was ein Bestand, ein Betrieb und ein Reagenz ist; Impfungen gegen die genannten Krankheiten sind verboten.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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