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Hochschul‑Curriculaverordnung 2013 – Grundlagen für Lehramtsstudien
Verordnung vom 07.11.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Grundsätze für die Curricula an Pädagogischen Hochschulen fest, definiert zentrale Begriffe, fordert modulare Studienaufbauten und enthält Sonderregelungen für behinderte Studierende sowie Übergangsbestimmungen.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/7/2013XXV
Bildung
Lehramt
Inklusion
Ausbildung
Universitäten

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Grundsätze für die Curricula an Pädagogischen Hochschulen fest, definiert zentrale Begriffe, fordert modulare Studienaufbauten und enthält Sonderregelungen für behinderte Studierende sowie Übergangsbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Geltungsbereich und legt fest, dass sie für alle öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gilt.
  • Wichtige Begriffsbestimmungen werden festgelegt, darunter Lehramt, Lehrbefähigung, Bachelor‑ und Master‑Abschlüsse.
Dokumente (PDFs)
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