Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Grundsätze für die Curricula an Pädagogischen Hochschulen fest, definiert zentrale Begriffe, fordert modulare Studienaufbauten und enthält Sonderregelungen für behinderte Studierende sowie Übergangsbestimmungen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/7/2013XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Grundsätze für die Curricula an Pädagogischen Hochschulen fest, definiert zentrale Begriffe, fordert modulare Studienaufbauten und enthält Sonderregelungen für behinderte Studierende sowie Übergangsbestimmungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Geltungsbereich und legt fest, dass sie für alle öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gilt.
- Wichtige Begriffsbestimmungen werden festgelegt, darunter Lehramt, Lehrbefähigung, Bachelor‑ und Master‑Abschlüsse.
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