Zusammenfassung
Die Verordnung 336/2013 ändert die Hochschul‑Zulassungsverordnung, definiert neue Begriffe für Lehramtstudiengänge und legt ein strukturiertes Eignungsfeststellungsverfahren fest, das inklusive Ausgleichsmaßnahmen vorsieht.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/7/2013XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 336/2013 ändert die Hochschul‑Zulassungsverordnung, definiert neue Begriffe für Lehramtstudiengänge und legt ein strukturiertes Eignungsfeststellungsverfahren fest, das inklusive Ausgleichsmaßnahmen vorsieht.Schwerpunkte
- Das Wort „Studiengängen“ wird durch „Bachelorstudien“ ersetzt, um die neue Ausrichtung auf Bachelor‑Abschlüsse zu verdeutlichen.
- Es werden neue Definitionen für „Lehramt“, „Lehrbefähigung“, „Eignung“ und „Bachelorstudium“ eingeführt, die den Anwendungsbereich der Verordnung bestimmen.
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