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Einführung des 47. Nachtrags zum österreichischen Arzneibuch
Verordnung vom 07.11.2013

Zusammenfassung

Der Bundesminister für Gesundheit setzt die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (7. Ausgabe, 2011) in Kraft und hebt gleichzeitig die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch diesen Nachtrag ersetzt wurden, auf.
Bundesministerium für Gesundheit11/7/2013XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Bundesminister für Gesundheit setzt die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (7. Ausgabe, 2011) in Kraft und hebt gleichzeitig die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch diesen Nachtrag ersetzt wurden, auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (7. Ausgabe, 2011) wird mit sofortiger Wirkung in das österreichische Arzneibuch aufgenommen.
  • Alle Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs sowie die entsprechenden Teile des österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
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