Verordnung zur Abschnitts‑Geschwindigkeitsüberwachung auf der A2 Süd (Nordumfahrung Klagenfurt)
Verordnung vom 08.11.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Messstrecken auf der A2 Süd‑Autobahn fest, in denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird. Die Strecken dienen der Kontrolle während baustellenbedingter Gegenverkehrsbetriebe und müssen angekündigt werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/8/2013XXV
Verkehr
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Messstrecken auf der A2 Süd‑Autobahn fest, in denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird. Die Strecken dienen der Kontrolle während baustellenbedingter Gegenverkehrsbetriebe und müssen angekündigt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf die Rechtsgrundlage des § 98a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung von 1960, um eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung zu ermöglichen.
- Auf der A2 Süd werden zwei Messstrecken eingerichtet, die die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit bildgebender Technik erfassen.
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