Personengruppenverordnung 2014 – Festlegung von Personengruppen für die Zulassung zu ordentlichen Studien
Verordnung vom 11.11.2013Zusammenfassung
Die Personengruppenverordnung 2014 definiert sechs Sondergruppen – Diplomaten, ausländische Journalisten, langjährige Bewohner, Stipendiat*innen, Auslandsschulabsolvent*innen und Asylberechtigte – die bei Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen unbefristet zu ordentlichen Studien an österreichischen Universitäten zugelassen werden. Sie trat am 1. Jänner 2014 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung von 1997/1998.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung11/11/2013XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Personengruppenverordnung 2014 definiert sechs Sondergruppen – Diplomaten, ausländische Journalisten, langjährige Bewohner, Stipendiat*innen, Auslandsschulabsolvent*innen und Asylberechtigte – die bei Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen unbefristet zu ordentlichen Studien an österreichischen Universitäten zugelassen werden. Sie trat am 1. Jänner 2014 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung von 1997/1998.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert sechs besondere Personengruppen – Diplomaten und Personen mit diplomatischen Immunitäten, im Ausland tätige Journalisten, Personen mit fünfjährigem Lebensmittelpunkt in Österreich oder Unterhaltspflichten, Stipendiat*innen von österreichischen Gebietskörperschaften, Absolvent*innen österreichischer Auslandsschulen sowie Asylberechtigte.
- Mitglieder dieser Gruppen erhalten eine unbefristete Zulassung zu ordentlichen Studien, wenn sie die allgemeinen Aufnahmebedingungen des Universitätsgesetzes erfüllen.
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