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Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich
Verordnung vom 13.11.2013

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat 2013 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in ganz Österreich festgelegt. Der Tarif definiert drei Lohnstufen, Zuschläge sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und gilt seit dem 1. Jänner 2014.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/13/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Gleichbehandlung
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat 2013 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in ganz Österreich festgelegt. Der Tarif definiert drei Lohnstufen, Zuschläge sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und gilt seit dem 1. Jänner 2014.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer/innen, die in den im Gesetz genannten Tätigkeitsbereichen arbeiten.
  • Es gibt drei Lohngruppen: Gruppe 1 (9,28 €/Stunde), Gruppe 2 (10,31 €/Stunde) und Gruppe 3 (13,52 €/Stunde).
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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