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Gebarungsstatistik‑VO 2014 – Erhebung von Finanzdaten im öffentlichen Sektor
Verordnung vom 14.11.2013

Zusammenfassung

Die Gebarungsstatistik‑VO 2014 verpflichtet Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger, ab dem 1. Jänner 2014 detaillierte Finanzdaten elektronisch an Statistik Austria zu übermitteln, um einheitliche EU‑konforme Statistiken des öffentlichen Sektors zu erstellen.
Bundesministerium für Finanzen11/14/2013XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Gebarungsstatistik‑VO 2014 verpflichtet Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger, ab dem 1. Jänner 2014 detaillierte Finanzdaten elektronisch an Statistik Austria zu übermitteln, um einheitliche EU‑konforme Statistiken des öffentlichen Sektors zu erstellen.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss auf Basis europäischer Rechtsvorschriften Statistiken über die Finanzlage des öffentlichen Sektors erstellen.
  • Der Begriff „öffentlicher Sektor“ umfasst staatliche Einheiten und sonstige öffentliche Einheiten, die nach EU‑Verordnung klassifiziert werden.
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