Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest, mit Pauschalbeträgen für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Leistungen. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2014 und ersetzt den früheren Tarif von 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest, mit Pauschalbeträgen für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Leistungen. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2014 und ersetzt den früheren Tarif von 2012.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden – sowohl private Hausbesitzer*innen als auch deren Auftragnehmer*innen, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die beauftragten Personen monatlich 86,75 €; in Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen steigt der Betrag pro zusätzlichem Geschoss um 11,21 €.
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