Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Organisation, Sitzorte und Zuständigkeitsbereiche der Dienststellen für Wildbach‑ und Lawinenverbauung in Österreich fest und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/22/2013XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Organisation, Sitzorte und Zuständigkeitsbereiche der Dienststellen für Wildbach‑ und Lawinenverbauung in Österreich fest und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert die Bezeichnung, den Sitz und die örtliche Zuständigkeit der sieben Sektionen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach‑ und Lawinenverbauung.
- Jede Sektion enthält mehrere Gebietsbauleitungen, die jeweils einen Sitzort haben und für bestimmte politische Bezirke oder Städte zuständig sind.
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