Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterstudiengänge zum Doktoratsstudium an Universitäten berechtigen – getrennt nach technischen und sozial‑wirtschaftlichen Wissenschaften.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung11/20/2013XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterstudiengänge zum Doktoratsstudium an Universitäten berechtigen – getrennt nach technischen und sozial‑wirtschaftlichen Wissenschaften.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 6 Abs. 4 und 5 des FH‑Studiengangsgesetzes, die den rechtlichen Rahmen für die Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zu Doktoratsstudiengängen schaffen.
- Für die technischen Wissenschaften erhalten Absolvent*innen der aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge (z. B. Industrielle Elektronik, Regenerative Energiesysteme) das Recht, ein Doktoratsstudium zu beginnen.
Dokumente (PDFs)
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